Inhaltsstoffe & Deklarationskunde
War dir bewusst, dass es für die Deklaration der Inhaltsstoffe von Hundefutter ganz genaue Regelungen gibt, was diese beinhalten müssen? Was sie bedeuten und wie du die Informationen nutzen kannst, um ein gesundes und artgerechtes Futter für deinen Vierbeiner zu finden, erklären wir dir jetzt:
Das MUSS draufstehen
Sowohl im Futtermittelgesetzt (FuttMG), als auch in der Futtermittelverordnung (FuttMV) ist detailliert festgehalten, welche Information der Futtermittelhersteller auf dem Futter deklarieren muss. Das macht es dem Verbraucher um einiges leichter, die Inhaltsstoffe herauszufinden. Doch ist für den Laien nicht alles leicht zu verstehen.
Zu aller erst muss angegeben werden, um was für einen Futtertyp (Alleinfutter oder Ergänzungsfutter) es sich handelt. Bei beiden Futtertypen müssen folgende Inhaltsstoffe deklariert sein (Angaben in Prozent des Gesamtgewichts): Jeweils Rohprotein & Rohasche (mineralische Bestandteile) und jeweils Rohfett & Rohfaser (Ballaststoffe). Eine Angabe zur Feuchtigkeit ist nur erforderlich, wenn diese über 14% liegt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass man durch diese Angaben keine Rückschlüsse auf die Qualität der Bestandteile ziehen kann. So kann beispielsweise das Rohprotein entweder aus Muskelfleisch stammen, was eine sehr hochwertige Quelle darstellen würde, oder aber aus Schlachtabfällen, die eine eher minderwertige Quelle repräsentieren. Die genaue Aufschlüsselung dessen findest du in der s.g. Zutatenliste.
Die Hersteller sind in der Zutatenliste dazu verpflichtet, Angaben über die verwendeten Inhaltsstoffe zu machen. In vielen Fällen muss diese Liste aber nicht sehr hilfreich sein, da nicht explizite Bezeichnungen angegeben werden, sondern eher mit Futtermittelgruppen anstatt Inhaltsstoffen gearbeitet wird. So ist zum Beispiel „Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse“ eine Überschrift für alle Körperteile (warmblütiger) Landtiere. Daher kann es sich auch hierbei um Muskelfleisch oder aber Schlachtabfälle handeln. Ähnliches gilt für „Öle und Fette“. Verwendet ein Hersteller nun also qualitativ sehr hochwertige Bestandteile, wird er diese auch genau deklarieren. Im Umkehrschluss wird ein Hersteller mit minderwertigen Bestandteilen dies i.d.R. nicht tun.
Was sind die Tricks der Hundefutterhersteller?
Oftmals tricksen die Hersteller mit der Angabe zum Fleischanteils ihres Hundefutters. Lässt sich auf der Dose beispielsweise „Hühnerherz (35%)“ wiederfinden, suggeriert das dem Endkunden, dass das gesamte Futter aus 35% Hühnerherz besteht. Das ist allerdings ein Trugschluss, den die Zahl in der Klammer informiert lediglich über die 35% der enthaltenen Hühnerherzen. Der Anteil der Hühnerherzen im gesamten Futter kann somit auch bei nur 20, 10 oder sogar nur 5% liegen.
Sowohl der Name und die Anschrift des Herstellers, als auch das Nettogewicht des Hundefutters müssen angegeben sein.
Bei den Vitaminen müssen A, D und E und bei den Spurenelementen nur Kupfer auf der Dose wiederzufinden sein. Die Mindesthaltbarkeit und gewisse Zusatzstoffe unterliegen auch einer Deklarationspflicht.
Um die Haltbarkeit des Hundefutters zu erhöhen, verwenden viele Hersteller weitere Inhaltsstoffe:
– Konservierungsstoffe (kennzeichnungspflichtig)
– Antioxidantien (kennzeichnungspflichtig)
– Aromastoffe (müssen nicht gekennzeichnet sein)
Bei den Aromastoffen handelt es sich um Zusatz- bzw. Inhaltsstoffe, die den Appetit des Hundes Anregen sollen